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   BFH, 20.02.1980 - II R 65/76   

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https://dejure.org/1980,738
BFH, 20.02.1980 - II R 65/76 (https://dejure.org/1980,738)
BFH, Entscheidung vom 20.02.1980 - II R 65/76 (https://dejure.org/1980,738)
BFH, Entscheidung vom 20. Februar 1980 - II R 65/76 (https://dejure.org/1980,738)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Deutsches Notarinstitut

    ErbStG 1959 § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1,§14Abs.1 Nr. 2
    Zum Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens

  • Simons & Moll-Simons

    ErbStG 1959 § 1 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 1, § 14 Abs. 1 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Schenkung eines Grundstückes - Notarielle Beurkundung - Grundstücksübertragungsvertrag - Auflassung - Auflassungsvormerkung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • BFHE 130, 64
  • DB 1980, 1475
  • BStBl II 1980, 307
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 14.03.1979 - II R 67/76

    Zum Zeitpunkt der Ausführung eines Schenkungsversprechens über ein Grundstück

    Auszug aus BFH, 20.02.1980 - II R 65/76
    Dies gilt auch dann, wenn der Notar die Umschreibung des Grundstücks im Grundbuch erst beim Tode der Veräußerin oder vorher auf deren besondere schriftliche Anweisung veranlassen darf (Anschluß an das Urteil vom 14. März 1979 II R 67/76, BFHE 127, 437, BStBl II 1979, 642).

    Auch wenn lediglich die Eintragungsanträge gestellt sind und der Beschenkte daher diese Eintragung herbeiführen kann, ist die Schenkung schon ausgeführt (Urteil vom 14. März 1979 II R 67/76, BFHE 127, 437, BStBl II 1979, 642).

    Damit deckt sich bei der Schenkung von Grundstücken nach der neueren Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) der Zeitpunkt der Ausführung der Schenkung gem. § 14 Abs. 1 Nr. 2 ErbStG in der Regel mit demjenigen der Bewirkung nach § 518 Abs. 2 BGB (BFHE 127, 437, BStBl II 1979, 642).

  • BGH, 16.10.1974 - IV ZR 85/73

    Voraussetzungen für die Erfüllung eines Pflichtteilsergänzungsanspruchs -

    Auszug aus BFH, 20.02.1980 - II R 65/76
    Zwar reicht auch nicht jede Sicherung des Erfüllungsanspruches aus, nämlich wenn die Auflassungserklärung und die Eintragungsanträge noch nicht abgegeben sind (vgl. das BGH-Urteil vom 16. Oktober 1974 IV ZR 85/73, Neue Juristische Wochenschrift 1974 S. 2319 - NJW 1974, 2319 -).
  • BGH, 18.12.1967 - V ZB 6/67

    Eigentumsanwartschaft des Auflassungsempfängers

    Auszug aus BFH, 20.02.1980 - II R 65/76
    Nachdem der Zuwendungsempfänger den Eintragungsantrag gestellt hat, steht diesem überdies ein Vermögensrecht zu, das übertragen, verpfändet und gepfändet werden kann (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1967 V ZB 6/76, BGHZ 49, 197, 200).
  • BGH, 24.11.1978 - V ZB 6/76

    Notwendigkeit der Angabe des Gemeinschaftsverhältnisses in der

    Auszug aus BFH, 20.02.1980 - II R 65/76
    Nachdem der Zuwendungsempfänger den Eintragungsantrag gestellt hat, steht diesem überdies ein Vermögensrecht zu, das übertragen, verpfändet und gepfändet werden kann (Beschluß des Bundesgerichtshofs - BGH - vom 18. Dezember 1967 V ZB 6/76, BGHZ 49, 197, 200).
  • BGH, 14.07.1971 - III ZR 91/70

    Aktivbestand im Nachlass als Voraussetzung eines erbrechtlichen

    Auszug aus BFH, 20.02.1980 - II R 65/76
    Einerseits war damit die Möglichkeit geschaffen, daß spätestens beim Tode der Schenkerin die Klägerin bzw. deren Erben ohne weitere eigene Mitwirkung Eigentümer der Grundstücke wurden und damit bereits bei Abschluß des Vertrages I ein befristetes Anwartschaftsrecht hatten, das später zum Vollrecht (Eigentumsrecht) werden konnte (vgl. dazu das BGH-Urteil vom 14. Juli 1971 III ZR 91/70, Der Betrieb 1971 S. 2209 - DB 1971, 2209 -).
  • BFH, 02.02.2005 - II R 26/02

    Ausführung einer Grundstücksschenkung

    Die Rechtsauffassung des FG, dass die Grundstücksschenkung erst mit dem Tode der T ausgeführt worden sei, stehe im Widerspruch zu dem Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 20. Februar 1980 II R 65/76 (BFHE 130, 64, BStBl II 1980, 307).

    Soweit im Urteil in BFHE 130, 64, BStBl II 1980, 307 der Zeitpunkt der Ausführung der Grundstücksschenkung trotz Anweisung des Notars zur Stellung des Eintragungsantrags erst beim Tod der Veräußerin deshalb vorverlegt wurde, weil zugunsten der Erwerberin eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eingetragen worden war, hält der Senat daran nach erneuter Prüfung nicht mehr fest.

  • FG Hessen, 16.05.2002 - 1 K 5333/00

    Schenkung; Grundstück; Auflassung; Tod; Auflassungsvormerkung; Eintragung;

    Der angefochtene Steuerbescheid sei auch deshalb aufzuheben, da er den Urteilen des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. März 1979, II R 67/76 in Bundessteuerblatt - BStBl - II 1979, 642 und vom 20. Februar 1980, II R 65/76 in BStBl II 1980, 307 widerspreche.

    Die Klägerin könne sich auch nicht auf das Urteil des BFH vom 20. Februar 1980 (Az. II R 65/76 a.a.O.) berufen.

    Der Senat verkennt nicht, dass der BFH in der Entscheidung vom 20. Februar 1980, II R 65/76 a.a.O. insoweit eine andere Rechtsansicht vertreten hat, als er bereits mit der Eintragung einer Auflassungsvormerkung von einer vollzogenen Schenkung ausgegangen ist.

    Der Beklagte weist jedoch auch zu Recht darauf hin, dass im hier zu entscheidenden Fall im Gegensatz zum Sachverhalt, der der Entscheidung des BFH vom 20. Februar 1980 ( II R 65/76 a.a.O.) zu Grunde lag, der Besitzübergang sowie der Übergang der Nutzung und der Lasten nicht bereits mit Vertragsschluss, sondern erst mit dem Tode der Schenkerin erfolgen sollte.

  • FG Niedersachsen, 27.10.1999 - 3 K 402194

    Zeitpunkt einer Grundstücksschenkung

    Mit der Auffassung an den Beschenkten und deren Eintragungsbewilligung in das Grundbuch hat der Schenker dann alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan (BFH-Urteil vom 26.09.1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320, 321; BFH-Urteil vom 20.02.1980 II R 65/76, BStBl II 1980, 307, 306).

    Auch der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 20. Februar 1980 II R 65176 (BStBl II 1980, 307, 308) die Ausführung einer Grundstücksschenkung trotz Vorliegens einer schuldrechtlichen Vereinbarung über das Hinausschieben des Grundbuchvollzugs nur deshalb bejaht, weil die Parteien des Schenkungsvertrags zusätzlich zur Sicherung des Auflassungsanpruchs des Bedachten eine Vormerkung im Grundbuch eintragen ließen.

    Der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 20.02.1980 II R 65/76 (BStBl II 1980, 307 ) ausdrücklich offen gelassen, ob eine schuldrechtliche Vereinbarung, durch die der Beschenkte gehindert ist, die notwendigen Anträge beim Grundbuchamt zu stellen, trotz Vorliegens der notwendigen Erklärungen der Ausführung einer Grundstücksschenkung entgegensteht.

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1205/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung einer vollmachtslosen

    Obgleich auch bei der Zuwendung von Grundstücken (bzw. Miteigentumsanteilen an Grundstücken) allenfalls Anwartschaftsrechte des Bedachten begründet werden, solange das Verpflichtungsgeschäft nicht mit der Folge des Eigentumsübergangs (§ 873 BGB ) grundbuchmäßig vollzogen ist, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bei solchen Zuwendungen die (rechtswirksame) Auflassung und Eintragungsbewilligung für die Ausführung der Zuwendung genügen lassen (BFH-Urteile vom 14. März 1979 II R 67/76, BStBl. II 1979, 642; vom 20. Februar 1980 II R 65/76, BStBl. II 1980, 307; vom 6. März 1990 II R 63/87, BStBl. II 1990, 504; vom 26. September 1990 II R 150/88, BStBl. II 1991, 320; vom 8. Februar 2000 II R 9/98, BFH/NV 2000, 1095 ).

    Abgesehen davon, dass in den notariellen Urkunden vom 28. Dezember 1995 (Urkundenrolle Nr. 357/1995 und Nr. 359/1995 des Notars B) nur die Auflassung erklärt, nicht aber die Eintragung ausdrücklich bewilligt worden ist, und dass der Notar die Eigentumsumschreibung erst nach Vorliegen aller Genehmigungen beantragen sollte, Auflassungsvormerkungen zugunsten der Bedachten aber nicht vorgesehen waren (vgl. dazu BFH, BStBl. II 1980, 307), können diese Fragen im Streitfall auch deshalb offen bleiben, weil jedenfalls die in einem notariellen Grundstücksübertragungsvertrag erklärte Auflassung und Eintragsbewilligung nur dann für die Ausführung einer Grundstückszuwendung ausreichen kann, wenn diese Erklärungen rechtswirksam sind und deshalb ohne weitere Mitwirkung des Zuwendenden zum grundbuchmäßigen Vollzug führen können.

  • FG Niedersachsen, 27.10.1999 - 3 K 402/94

    Zeitpunkt der Ausführung einer Grundstücksschenkung bei Erklärung der Auflassung

    Mit der Auflassung an den Beschenkten und deren Eintragungsbewilligung in das Grundbuch hat der Schenker dann alles zur Bewirkung der Leistung Erforderliche getan (BFH-Urteil vom 26.09.1990 II R 150/88, BStBl II 1991, 320, 321; BFH-Urteil vom 20.02.1980 II R 65/76, BStBl II 1980, 307, 306).

    Auch der Bundesfinanzhof hat in seinem Urteil vom 20. Februar 1980 II R 65/76 (BStBl II 1980, 307, 308) die Ausführung einer Grundstücksschenkung trotz Vorliegens einer schuldrechtlichen Vereinbarung über das Hinausschieben des Grundbuchvollzugs nur deshalb bejaht, weil die Parteien des Schenkungsvertrags zusätzlich zur Sicherung des Auflassungsanpruchs des Bedachten eine Vormerkung im Grundbuch eintragen ließen.

  • FG Rheinland-Pfalz, 23.08.2002 - 4 K 1204/01

    Zeitpunkt der Zuwendung bei nachträglicher Genehmigung

    II 1979, 642; vom 20. Februar 1980 II R 65/76, BStBI.
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